VOC-Richtlinie

Richtlinie zu flüchtigen organischen Verbindungen

Der Zweck dieser Richtlinie (2010/75/EU) besteht darin, die direkten und indirekten Auswirkungen von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verhindern oder zu verringern.

Lösungsmittel mit Stoffen, die schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt haben können (karzinogen, mutagen oder toxisch bei Reproduktion), müssen so weit wie möglich und innerhalb kürzester Zeit durch weniger schädliche Stoffe ersetzt werden. Strengere Emissionswerte werden für Schadstoffe festgelegt.

Wir stellen sicher, dass unsere Produkte in Übereinstimmung mit den VOC-Grenzen hergestellt werden, die bestimmte Produkte betreffen.