REACH-Verordnung

REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union (EG Nr. 1907/2006) für Chemikalien und ihre sichere Verwendung. Die Verordnung befasst sich mit der Registrierung einzelner Stoffe (Registration), Bewertung der Stoffe aufgrund ihrer Eigenschaften und Wirkungen (Evaluation) sowie Zulassung und Beschränkung besonders besorgniserregender Stoffe (Authorisation and Restriction) im Bereich von Chemikalien (Chemicals).

Ziel von REACH ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt zu verbessern, indem die spezifischen Eigenschaften chemischer Stoffe besser und früher identifiziert werden. 

Wir haben Vorarbeit geleistet, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Außerdem sind wir weiterhin darum bemüht, die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten.